Ein Testament ist eine schriftliche Willenserklärung, oft auch als „Letzter Wille“ bezeichnet, und kann eine oder mehrere Anordnungen oder letztwillige Verfügungen enthalten. Der Erblasser kann in seinem Testament grundsätzlich bestimmen, wer sein Erbe sein soll und wer seiner Erben nur den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtteil erhalten soll. Darüber hinaus ist es möglich, bestimmte Gegenstände aus dem Erbe einer bestimmten Person zu vererben. Ebenso kann festgelegt werden, wer an die Stelle eines bedachten Erben treten soll, wenn dieser bereits selbst verstorben ist.